WP am Kohberg
Standortentwicklung, bei der Naturraum, Genehmigungsweg und Netzperspektive gemeinsam betrachtet werden.
Windenergie mit klarer Entwicklungsperspektive
Weitere Projektdetails, prägnante Kennzahlen und ergänzende Bilder können hier nativ im WordPress-Editor gepflegt werden.
Das Projekt bleibt in der Region.
Gemeinsam mit den Flächeneigentümern wurde von Beginn an eine Projektgesellschaft gegründet. Dadurch bleiben die Eigentümer unmittelbar beteiligt und gestalten die weitere Entwicklung des Projekts mit.
Regionale Wertschöpfung, die vor Ort ankommt.
Das Niedersächsische Wind- und Solar-Beteiligungsgesetz schafft einen verbindlichen Rahmen, damit Gemeinden und Menschen im Umfeld neuer Anlagen an der regionalen Wertschöpfung teilhaben können. Für erfasste Windenergieanlagen fließen grundsätzlich 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde an die anspruchsberechtigten Gemeinden. Ergänzend ist ein weiteres Angebot zur finanziellen Beteiligung vorgesehen.
Mehr zum Beteiligungsgesetz
2,5 Kilometer
Maßgeblich ist bei Windenergie der Abstand von der Turmmitte bis zum Gemeindegebiet. Liegen mehrere Gemeinden im gesetzlichen Umkreis, wird die Abgabe nach den gesetzlichen Vorgaben aufgeteilt.
0,2 Cent je kWh
Die kommunale Zahlung eröffnet zusätzliche Spielräume für Projekte vor Ort – zum Beispiel in Natur, Bildung, Kultur, sozialem Miteinander oder öffentlicher Daseinsvorsorge.
Weitere Beteiligung
Zusätzlich sieht das Gesetz ein Beteiligungsangebot für betroffene Einwohnerinnen und Einwohner oder Gemeinden vor. Die konkrete Ausgestaltung kann projektbezogen unterschiedlich sein.
Die konkrete Anwendung und Ausgestaltung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem jeweiligen Projekt.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Projektentwicklung bedeutet, Eingriffe sorgfältig zu bewerten und passende Maßnahmen für Naturraum und Artenvielfalt umzusetzen.
Die konkreten Maßnahmen werden standortbezogen entwickelt und mit fortschreitendem Planungsstand hier dokumentiert.
Rückbau von Anfang an mitdenken.
Schon in der Planung berücksichtigen wir den späteren vollständigen Rückbau. So minimieren wir den ökologischen Fußabdruck, sichern klare Verantwortlichkeiten und schaffen die Grundlage dafür, beanspruchte Flächen nach der Nutzung fachgerecht zu renaturieren.
Meilensteine
Wichtige Schritte des Projekts – nachvollziehbar eingeordnet und bei Bedarf mit weiterführenden Informationen verknüpft.
BImSchG erteilt
Anfang Juli 2026 wurde die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für unser Projekt erteilt. Damit ist eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung geschaffen.
